Terrazzomacher

Am 02.08.2021 haben wir die Gewerbeberechtigung als „Terrazzomacher“ erhalten.

Dieses Teilgewerbe ist beim Gewerbe der „Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher“ angesiedelt.

Nach dem wir über die Jahre sehr viel Erfahrung im Bereich der Herstellung von geschliffenen Estrichen gesammelt haben – und vermehrt Anfragen für klassische Terrazzoböden erhalten – bringen wir mit dieser Gewerbeberechtigung die Voraussetzungen für diese uralte, leider jedoch schon fast in Vergessenheit geratene Bodentechnik zum Ausdruck.

Wir freuen uns über Ihre Anfragen.